Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) stellt niemanden unter Generalverdacht. Es hilft potentielle Täter und Täterinnen abzuschrecken und zu zeigen, dass wir in der Kirche den Schutz der uns Anvertrauten ernst nehmen.
Notwendigkeit
Die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass sich Kinder und Jugendliche, unabhängig ihres Alters, meist nicht gegen sexualisierte Gewalt wehren können.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bereit 2012 im Bundeskinerschutzgesetz festgeschrieben, dass Personen, egal ob beruflich oder ehrenamtlich, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Diese gestzlichen Vorschriften gelten auch für die Kirche von Passau. In der Rahmenordnung — Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist festgelegt, dass alle Beschäftigten (hierzu zählen hauptamtlich wie nebenberuflich Tätige: z. B. Ehrenamtspauschale, Aufwandsentschädigung, Honorar etc.) — entsprechend der gesetzlichen und dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen — und zahlreiche Ehrenamtliche im kirchlichen Dienst zur regelmäßigen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet sind.
So soll bestmöglich sichergestellt werden, dass keine Person in Kontakt mit Minderjährigen kommt, die einschlägig rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Kosten für die Erstausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellungsbeginn sind selber zu tragen. Nach erneuter Aufforderung durch den Arbeitgeber werden die Kosten übernommen. Ehrenamtliche sind von den Gebühren befreit. Grundsätzlich muss alle 5 Jahre ein neues erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Diese Empfehlungen regeln, welche Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen: