Das Bischöfliche Jugendamt fördert folgende Aktivitäten und berät in allen anderen Förderbereichen.
Zuständig sind:
Johanna Haselböck 0851 393‑5400 johanna.haselboeck@bistum-passau.de
Matthias Geyer 0851 393‑5310 matthias.geyer@bistum-passau.de
Neubau, Renovierung und Ausstattung von Gebäuden oder Räumen Kirchlicher Jugendarbeit
Das Bischöfliche Jugendamt Passau fördert über den Jugendheimbaufonds der Diözese Aufwendungen von Neubau/Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Kirchlichen Jugendarbeit. Antragsberechtigt sind alle kirchlichen Jugendgruppen und Jugendorganisationen des Ortes in Zusammenarbeit mit Pfarrer und Pfarrkirchenstiftung. Je nach Gesamtsumme beträgt der Zuschuss bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten. Ansprechpartner für euch sind die Referent*innen in Eurem Kirchlichen Jugendbüro vor Ort.
Religiöse Einkehrtage und Fahrten für Jugendliche von 15 – 25 Jahren werden durch das Bischöfliche Jugendamt mit einem Drittel der förderungsfähigen Kosten bezuschusst.
Wenn die Firmvorbereitung außerhalb der Pfarrei bzw. Schule durchgeführt wird, und z. B. als Gemeinschaftswochenende in einem Jugendhaus stattfindet, übernimmt das Bischöfliche Jugendamt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten.
Das Forum Neues Geistliches Lied bezuschusst für Singgruppen, die sich dem Neuen Geistlichen Lied widmen, Fortbildungsmaßnahmen und Ausstattung im Instrumenten- und Verstärkerbereich.
Über den BDKJ St. Altmann e.V. können verschiedene Projektideen bezuschusst weden. Beispielsweise Angebote im Rahmen der Flüchtlings- und Asylhilfe, Profilschärfung und Außendarstellung der Jugendverbände, besondere Aktivitäten und Vorhaben in der kirchlichen Jugendarbeit. Zudem können auch Förderung von Maßnahmen der integrativen Arbeit mit behinderten Jugendlichen beantragt werden: Der BDKJ St. Altmann e.V. bezuschusst Maßnahmen, an denen Jugendliche (bis 27 Jahre) und behinderte Jugendliche teilnehmen.