Bischöfliches Jugendamt Passau

Das Bischöf­li­che Jugend­amt för­dert fol­gen­de Akti­vi­tä­ten und berät in allen ande­ren Förderbereichen.

Zustän­dig sind:

Thomas Steger

Thomas Steger

Geschäftsführer des Bischöflichen Jugendamts

Veronika Pongratz small

Veronika Pongratz

Diözesanvorsitzende des BDKJ Passau

Jugendheimbaufond der Diözese Passau

Neu­bau, Reno­vie­rung und Aus­stat­tung von Gebäu­den oder Räu­men Kirch­li­cher Jugendarbeit

Das Bischöf­li­che Jugend­amt Pas­sau för­dert über den Jugend­heim­bau­fonds der Diö­ze­se Auf­wen­dun­gen von Neubau/​Renovierung und Aus­stat­tung von Ein­rich­tun­gen der Kirch­li­chen Jugend­ar­beit. Antrags­be­rech­tigt sind alle kirch­li­chen Jugend­grup­pen und Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen des Ortes in Zusam­men­ar­beit mit Pfar­rer und Pfarr­kir­chen­stif­tung. Je nach Gesamt­sum­me beträgt der Zuschuss bis zu 50% der för­de­rungs­fä­hi­gen Kos­ten. Ansprech­part­ner für euch sind die Referent*innen in Eurem Kirch­li­chen Jugend­bü­ro vor Ort.

Religiöse Einkehrtage und Fahrten der Jugend

Reli­giö­se Ein­kehr­ta­ge und Fahr­ten für Jugend­li­che von 15 – 25 Jah­ren wer­den durch das Bischöf­li­che Jugend­amt mit einem Drit­tel der för­de­rungs­fä­hi­gen Kos­ten bezuschusst.

Firmgemeinschaftstage

Wenn die Firm­vor­be­rei­tung außer­halb der Pfar­rei bzw. Schu­le durch­ge­führt wird, und z. B. als Gemein­schafts­wo­chen­en­de in einem Jugend­haus statt­fin­det, über­nimmt das Bischöf­li­che Jugend­amt die Kos­ten für Unter­kunft, Ver­pfle­gung und Fahrtkosten.

Förderung von Maßnahmen, Instrumenten und Verstärkeranlagen für Singgruppen des Neuen Geistlichen Liedes

Das Forum Neu­es Geist­li­ches Lied bezu­schusst für Sing­grup­pen, die sich dem Neu­en Geist­li­chen Lied wid­men, Fort­bil­dungs­maß­nah­men und Aus­stat­tung im Instru­­men­­ten- und Verstärkerbereich.

BDKJ Altmann e.V.

Über den BDKJ St. Alt­mann e.V. kön­nen ver­schie­de­ne Pro­jekt­ideen bezu­schusst weden. Bei­spiels­wei­se Ange­bo­te im Rah­men der Flüch­t­­lings- und Asyl­hil­fe, Pro­fil­schär­fung und Außen­dar­stel­lung der Jugend­ver­bän­de, beson­de­re Akti­vi­tä­ten und Vor­ha­ben in der kirch­li­chen Jugend­ar­beit. Zudem kön­nen auch För­de­rung von Maß­nah­men der inte­gra­ti­ven Arbeit mit behin­der­ten Jugend­li­chen bean­tragt wer­den: Der BDKJ St. Alt­mann e.V. bezu­schusst Maß­nah­men, an denen Jugend­li­che (bis 27 Jah­re) und behin­der­te Jugend­li­che teilnehmen.