Bischöfliches Jugendamt Passau
Das Bischöfliche Jugendamt fördert folgende Aktivitäten und berät in allen anderen Förderbereichen.
Zuständig sind:
Katharina
Werner
Geschäftsführerin des Bischöflichen Jugendamtes
Veronika
Pongratz
Diözesanvorsitzende des BDKJ Passau
Religiöse Einkehrtage und Fahrten der Jugend
Religiöse Einkehrtage und Fahrten für Jugendliche von 15 – 25 Jahren werden durch das Bischöfliche Jugendamt mit einem Drittel der förderungsfähigen Kosten bezuschusst.
Firmgemeinschaftstage
Wenn die Firmvorbereitung außerhalb der Pfarrei bzw. Schule durchgeführt wird, und z. B. als Gemeinschaftswochenende in einem Jugendhaus stattfindet, übernimmt das Bischöfliche Jugendamt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten.
Förderung von Maßnahmen, Instrumenten und Verstärkeranlagen
Bitte wenden Sie sich an das Kirchenmusikreferat:
BDKJ Altmann e.V.
Über den BDKJ St. Altmann e.V. können verschiedene Projektideen bezuschusst weden. Beispielsweise Angebote im Rahmen der Flüchtlings- und Asylhilfe, Profilschärfung und Außendarstellung der Jugendverbände, besondere Aktivitäten und Vorhaben in der kirchlichen Jugendarbeit. Zudem können auch Förderung von Maßnahmen der integrativen Arbeit mit behinderten Jugendlichen beantragt werden: Der BDKJ St. Altmann e.V. bezuschusst Maßnahmen, an denen Jugendliche (bis 27 Jahre) und behinderte Jugendliche teilnehmen.