Bischöfliches Jugendamt Passau

Das Bischöf­li­che Jugend­amt för­dert fol­gen­de Akti­vi­tä­ten und berät in allen ande­ren Förderbereichen.

Zustän­dig sind:

Katharina
Werner

Geschäftsführerin des Bischöflichen Jugendamtes

Veronika
Pongratz

Diözesanvorsitzende des BDKJ Passau

Religiöse Einkehrtage und Fahrten der Jugend

Reli­giö­se Ein­kehr­ta­ge und Fahr­ten für Jugend­li­che von 15 – 25 Jah­ren wer­den durch das Bischöf­li­che Jugend­amt mit einem Drit­tel der för­de­rungs­fä­hi­gen Kos­ten bezuschusst.

Firmgemeinschaftstage

Wenn die Firm­vor­be­rei­tung außer­halb der Pfar­rei bzw. Schu­le durch­ge­führt wird, und z. B. als Gemein­schafts­wo­chen­en­de in einem Jugend­haus statt­fin­det, über­nimmt das Bischöf­li­che Jugend­amt die Kos­ten für Unter­kunft, Ver­pfle­gung und Fahrtkosten.

Förderung von Maßnahmen, Instrumenten und Verstärkeranlagen

Bit­te wen­den Sie sich an das Kirchenmusikreferat:

https://kirchenmusik.bistum-pa…

BDKJ Altmann e.V.

Über den BDKJ St. Alt­mann e.V. kön­nen ver­schie­de­ne Pro­jekt­ideen bezu­schusst weden. Bei­spiels­wei­se Ange­bo­te im Rah­men der Flüch­t­­lings- und Asyl­hil­fe, Pro­fil­schär­fung und Außen­dar­stel­lung der Jugend­ver­bän­de, beson­de­re Akti­vi­tä­ten und Vor­ha­ben in der kirch­li­chen Jugend­ar­beit. Zudem kön­nen auch För­de­rung von Maß­nah­men der inte­gra­ti­ven Arbeit mit behin­der­ten Jugend­li­chen bean­tragt wer­den: Der BDKJ St. Alt­mann e.V. bezu­schusst Maß­nah­men, an denen Jugend­li­che (bis 27 Jah­re) und behin­der­te Jugend­li­che teilnehmen.